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Gemeinde Ebhausen (Druckversion)

Kinderbonuskarte

Die Kinderbonuskarte der Gemeinde Ebhausen - ab 2020 für Kinder bis 12 Jahre

Was ist die Kinderbonuskarte?
Mit der Kinderbonuskarte sollen sportliche und musische Grundfähigkeiten der Kinder mit einem jährlichen Betrag von 35,– € unterstützt werden.

Für wen ist die Kinderbonuskarte?
Für alle Kinder im Alter von 0 bis 12 Jahren, die in Ebhausen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Jedes Kind erhält ab 2020 einen Bonus in Höhe von bis zu 35 Euro pro Jahr. Der jährliche Bonus kann auch angesammelt und rückwirkend für maximal drei Jahre abgerechnet werden. Auszahlungen für fällig werdende Beträge in der Zukunft sind nicht möglich. Spätestens bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss die Bonuskarte abgerechnet werden. Sonst verfällt der übriggebliebende Betrag.

Auf welche Angebote kann die Kinderbonuskarte angerechnet werden?
Im Jahr 2020 werden mit der Kinderbonuskarte folgende Angebote gefördert:

  • Vereinsbeiträge Sport-, Musik- und Kulturvereine von Ebhausen
  • musikalische Frühförderung über den Musikverein
  • musikalische Früherziehung der Musikschule Wildberg in Rotfelden
  • Bläserklasse
  • Schwimmkurse in Walddorf
  • Kurse der VHS Oberes Nagoldtal
  • Ausweis für die Mediathek Ebhausen (einmalig)
  • Kindertheater der Gemeinde
  • Sonstige Kinderveranstaltungen der Gemeinde
  • Sprachförderung im Kindergarten
  • Ferienprogramm
  • BuBE-Angebote

Wie bekomme ich das Geld für die Angebote wieder?
Entweder Sie lassen sich bei den einzelnen Veranstaltungen bestätigen, dass die Gebühren entrichtet wurden (z.B. Besuch Kindertheater, Schwimmkurs) oder Sie weisen per Banküberweisungsbeleg/Kontoauszug nach, dass bestimmte Beträge entrichtet wurden (z.B. Vereinsbeiträge).
Maximal dreimal pro Jahr können die Eltern dann gegen Vorlage der Quittungen/ Überweisungsbelege ihr Budget bei der Gemeindekasse (Herrn Volz) auszahlen lassen.

http://www.ebhausen.de//leben-wohnen/fuer-familien