Navigation
GrillplätzeGrillplätze in EbhausenEine schöne Grillstelle befindet sich auf dem Grillplatz "Vogelherd" in Ebershardt. Ein weiterer Grillplatz ist beim Hardtplatz in Ebhausen. Anmeldung und Informationen beim Bürgermeisteramt Ebhausen, Fon: 07458 9981-11. Sprechzeiten: Grillplatz VogelherdFür die Gruppen mit einer längeren Verweildauer besteht für die Benutzung des Grillplatzes Anmeldepflicht. Die Verweildauer ist auf 22:00 Uhr begrenzt. Die Anmeldung hat 14 Tage vor dem Termin bei Ortsvorsteher Hammann, Fon: 07458/455920 zu erfolgen. Grillen ist nur an der vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte dürfen nicht benutzt werden. Alle Gäste des Grillplatzes werden gebeten, die Einrichtungen des Grillplatzes pfleglich zu behandeln und die Abfälle wieder mitzunehmen. Die Genehmigung zur Benutzung des Sportplatzes muss bei Herrn Kurt Rothfuß, Fon: 07458/9385 eingeholt werden. Auswärtige Gruppen können nur ausnahmsweise z.B. Schulen etc. berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden von uns verfolgt, um eine geordnete Nutzung der Grillplätze zu gewährleisten. Grundsätzlich gilt:
Hardtplatz der Gemeinde EbhausenFür den Grillplatz der Gemeinde Ebhausen am Hardtparkplatz besteht für Gruppen (ab 8 Personen) mit längerer Verweildauer (ab 1 ½ Std.) eine Anmeldepflicht. Die Anmeldung hat 7 Tage vor dem Termin beim Bürgermeisteramt Ebhausen unter der Tel. 07458-9981-0 zu erfolgen. Ohne Anmeldung ist die Nutzung des Grillplatzes für Gruppen z.B. am Abend nicht erlaubt! Der Grillplatz kann nur von Einheimischen reserviert werden; der Aufenthalt ist bis 1.00 Uhr begrenzt. Auswärtige Gruppen können nur ausnahmsweise z.B. Schulen etc. berücksichtigt werden. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden von uns verfolgt und mit einer Gebühr von 100 € belastet. Unsere Mitarbeiter haben die Anweisung größere Gruppen wieder fortzuschicken, wenn keine Anmeldung vorhanden ist! Grundsätzlich gilt: Ø Grillen ist nur an der vorgesehenen Grillstelle erlaubt. Ø Außerhalb der Grillstelle ist offenes Feuer aus Brandschutzgründen verboten. Ø Die Abfälle sind wieder mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Ø Parken ist nur auf den ausgewiesenen Parkflächen erlaubt. Ø Auf die Nachtruhe ab 22.00 Uhr wird hingewiesen. ![]() ![]() |